Zufahrtsstraßen zum Hafengebiet
GST-geeignete Zufahrten innerhalb des öffentlichen Straßennetzes (gem. StVO), vom GST-Anschlusspunkt öffentliche Straße bis zum übergeordneten Straßennetz (Landes- und Bundesstraßen, Bundesautobahnen). Grundlage für die spätere Festlegung von GST-Mikrokorridoren.