FAQs und weitere Informationen
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Die Fachdatenbank ermöglicht die Erfassung, Pflege und Verwaltung von Daten mit möglichst geringem Aufwand für die Daten- und Prozessverantwortlichen. Für alle GST-Übergabepunkte an Bundeswasserstraßen sind Informationen einheitlich und zentral abrufbar. Die Daten können auf Basis offener Lizenzen von Dritten genutzt werden (Open Data).
Darüber hinaus werden die vorhandenen Informationen genutzt, um Schnittstellen und Synergien zu anderen IT-Fachverfahren der WSV bzw. VEMAGS herzustellen.
Ein GST im Sinne der StVO. ist ein Fahrzeug mit einer Ladung von:
- Großraumgut
- Breiter als 2,55 m oder
- Höher als 4,00 m oder
- Länger als 16,50 m bzw. 18,75 bei einem Sattelzug oder
- Schwergut
- Schwerer als 40 t (bzw. 41,8 t) oder
- Einer Achslast von mehr als 11,5 t
Die Fachadministration (gst-umschlagstellen.de@capgemini.com) unterstützt Sie gerne bei der Datenerhebung mit folgenden Angeboten:
- Bereitstellung von Anleitungen und Informationsmaterial zur Datenerhebung
- Angebot von individuellen Informationsterminen und digitalen Sprechstunden
- Technischer Support und Benutzerbetreuung der Webanwendung
Bei Fragen rund um die Webanwendung oder zur Datenerhebung wenden Sie sich bitte an die Fachadministration unter gst-umschlagstellen.de@capgemini.com.
Die Anwendung kann über den folgenden Link aufgerufen werden: https://gst-umschlagstellen.baw.de (aus dem freien Internet).
Klicken Sie auf „Registrierung“ und füllen Sie das untenstehende Formular aus. Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und wählen Sie ein Passwort. Anschließend erhalten Sie automatisch eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Nachdem Sie den Link in der E-Mail angeklickt haben, erfolgt die Bestätigung und Sie können mit der Eingabe Ihrer Hafendaten beginnen.
Sollten Sie keine automatische E-Mail erhalten haben, wenden Sie sich bitte an unsere Fachadministration unter: gst-umschlagstellen.de@capgemini.com
Für die anschließenden Anmeldung in der Fachdatenbank geben Sie Ihre E-Mail und das Passwort auf der Login-Seite ein, um zur Startseite zu gelangen.
Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie es zurücksetzen, indem Sie auf den Button „Passwort vergessen“ klicken. Sie erhalten dann automatische E-Mail mit den weiteren Schritten. Sollten Sie keine automatische E-Mail erhalten haben, wenden Sie sich bitte an unsere Fachadministration unter: gst-umschlagstellen.de@capgemini.com.
Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sollte das Problem weiterhin bestehen, wenden Sie sich bitte an unsere Fachadministration unter: gst-umschlagstellen.de@capgemini.com.
Bitte überprüfen Sie, ob Ihre Eingaben korrekt und vollständig sind. Achten Sie insbesondere darauf, dass alle als solche gekennzeichneten Pflichtfelder ausgefüllt sind. Sollte das Problem weiterhin bestehen, wenden Sie sich bitte an die Fachadministration unter: gst-umschlagstellen.de@capgemini.com.
Nach dem Einreichen des Formulars ist eine eigenständige Änderung der Daten nicht mehr möglich. Sollten Sie eine unvollständige oder fehlerhafte Eingabe festgestellt haben, wenden Sie sich bitte umgehend an die Fachadministration unter: gst-umschlagstellen.de@capgemini.com.
Eine eigenständige Änderung der Daten ist nicht möglich. Bei Änderungswünschen wenden Sie sich bitte an die Fachadministration unter: gst-umschlagstellen.de@capgemini.com auf. In Zukunft werden die Nutzenden in einem regelmäßigen Turnus aufgefordert, ihre Daten zu aktualisieren.
Die Lage der Umschlagstelle an der Uferseite kann für den gesamten Hafenstandort einheitlich festgelegt werden und ggf. als Hinweis im Formular gekennzeichnet werden.
Liegt der Kai nicht direkt an der Uferseite, sondern z.B. im Hafenbecken, kann hier die Uferseite des jeweiligen Hafenbeckens/Hafenstandortes angegeben werden.
Nein, daher benötigen wir von Ihnen mind. zwei Angaben:
- die nächstgelegene Landesstraße, Bundesstraße oder Bundesautobahn (BAB), die aus der hinterlegten Liste ausgewählt werden soll
- Entfernung zur nächstgelegenen Bundesstraße / BAB.
Die Angaben beziehen sich unabhängig vom Radius auf die nächstgelegenen Landes- oder Bundesstraßen. Diese Angaben bilden die Grundlage für die spätere Festlegung von GST-Mikrokorridoren im öffentlichen Straßenraum in Abstimmung mit den Straßenbaulastträgern (z.B. Landesbetriebe oder kommunale Straßenbaulastträger). Die Angaben der Häfen zu den Zufahrtsstraßen sind als Ersteinschätzung in die Abstimmung einzubeziehen.
Die „Andienung der GST-Umschlagstelle innerhalb des Hafengeländes“ bezieht sich auf die Erreichbarkeit der Verladestelle innerhalb des Hafengeländes, also auf den nicht öffentlichen Teil des Straßenraumes. Für diesen Bereich innerhalb des Hafengeländes sollten nach Möglichkeit Angaben zu maximalen Achslasten oder Gesamtlasten durch den Betreiber des Hafenstandortes gemacht werden, da diese in der Regel nicht in der Zuständigkeit des öffentlichen Straßenbaulastträgers liegen, aber wichtige Informationen für die Transportplanung darstellen.
Lediglich die „Restriktionen für GST auf den Zufahrtsstraßen zum Hafenstandort“ beziehen sich auf den öffentlichen Straßenraum gem. StVO. Hier sind jedoch keine Angaben zu Achslasten o.ä. erforderlich, sondern nur indikative Angaben zu möglichen Restriktionen, wie z.B. Sicherung des Transportes oder Hinweise zu Restriktionen für GST auf den Zufahrten. Sofern bekannt, können diese hier als Freitext eingetragen werden. Alternativ können mögliche Einschränkungen auch unter dem Reiter „Standort“ als Freitext eingeben werden.