Temporäre Umschlagstelle WSV
Landfläche in Objektverantwortung WSV, ein zum Be- und/oder Entladen von Wasserfahrzeugen bestimmter Uferbereich einer Wasserstraße, wobei die Wasserfahrzeuge ganz oder teilweise im Fahrwasser liegen können (vgl. DIN 4054, VV-WSV 1102, Objektart 331). Geeignet für den GST-Transport sind die Uferabschnitte an Bundeswasserstraßen dann, wenn
- das Aufstellen einer mobilen Umschlageinrichtung (Mobilkran o. ä.) möglich ist und
- sie über das Straßen- und Wegenetz erreichbar sind.