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KV-Anlage

KV = Kombinierter Verkehr: Der Transport von Gütern in ein und derselben genormten Ladeeinheit (Container oder Wechselaufbau von mind. 20 Fuß Länge, Sattelanhänger mit oder ohne Zugmaschine, Lastkraftwagen und Anhänger), wobei die Ladeeinheit einschließlich des Gutes den Verkehrsträger wechselt; der Vor- und Nachlauf auf der Straße erfolgt zur bzw. von der nächstgelegenen geeigneten KV-Umschlagsanlage; der übrige Teil der Transportstrecke wird auf einer Binnenwasserstraße und/oder auf der Schiene zurückgelegt.

(Quelle: AG Verlagerung, Schlussbericht)