Hafen
Wasserflächen außerhalb des Fahrwassers – von der Wasserstraße durch Bauwerke getrennt oder nicht getrennt – und Landflächen in einem festgelegten Gebiet mit Einrichtungen für das Liegen, Laden, Löschen und dgl. von Wasserfahrzeugen sowie zum Lagern von Gütern. (VV-WSV 1102; vgl. DIN 4054)