GST-Übergabepunkt
Als GST-Übergabepunkte werden im Folgenden bezeichnet:
- Innerhalb eines Hafens gelegene Landflächen mit Einrichtungen für das Liegen, Laden und Löschen von Wasserfahrzeugen sowie zum Lagern von Gütern,
- temporäre Umschlagstellen, Liegestellen/Häfen und sonstige Anlagen der WSV,
- Ersatzübergangsstellen, Fährrampen der WSV,
- sowie die jeweils zugehörigen Wasserflächen zum Be- und Entladen von Wasserfahrzeugen, d.h. die wasserseitigen Liege-plätze,
die für den Umschlag von Großraum- oder Schwergut und für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten (GST) geeignet sind.
Ein GST-Übergabepunkt wie z.B. ein Hafen, Ersatzübergangsstelle (EÜ), Liegestelle kann eine oder mehrere GST-Umschlagstellen haben.